Solar-Initiative der EVP Pfäffikon

 

Die EVP Pfäffikon ZH lancierte am 23. April 2012 eine Solar-Initiative mit dem Ziel, dass Pfäffikon mehr in die Gewinnung von Sonnenenergie investiert. Konkret sollte die Gemeinde für Liegenschafteneigentümer beim Bau von Solarthermieanlagen und Fotovoltaikanlagen auf Pfäffiker Gemeindegebiet mit Subventionen Anreize schaffen, solche Anlagen zu bauen. Zudem sollte die Gemeinde Pfäffikon die Verfügbarkeit und Verbreitung konkreter Information zum Bau von Solaranlagen durch das Internet und mindestens einer öffentlichen Informationsveranstaltung pro Jahr fördern. An der Gemeindeversammlung vom 24. September 2012 unterbreitete der Gemeinderat einen Gegenvorschlag. Dieser wurde klar verworfen. Die Initiative wurde mit 156 zu 87 Stimmen angenommen. 

Interne Links

Initiativtext und Begründung

Grundüberlegungen zur Solar-Initiative

Richtigstellungen zum Gegenvorschlag des Gemeinderates

Vorteile der Initiative

Tabellen der Förderbeiträge

Medienberichte

Solar-Initiative der EVP im Wortlaut [236 KB]

24.04.2012 Medienmitteilung der EVP [182 KB]

27.04.2012 Artikel des Zürcher Oberländer (untere Blatthälfte) [3 MB]

25.09.2012 Zürcher Oberländer: Annahme der Solar-Initiative

05.12.2012 Zürcher Oberländer: Solar-Initiative wird fristgerecht umgesetzt

 

Externe Links

Link zum Formular Förderbeitragsgesuch thermische Solaranlagen

Link zum Förderreglement thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen

Sollten obige Links gebrochen sein, so kann man auf der Internetseite der Gemeinde Pfäffikon nach "Solar" suchen und erhält diese Links ganz zuoberst (solange verfügbar).

Resultate

Die Resultate lassen sich sehen.

(Quelle: Bauamt Gemeinde Pfäffikon ZH)

Hinweis: Bei einem Beitritt zum KEV sind gemäss Initiative 50% des Förderbeitrages zurück zu erstatten.

Die Bilanz der Solar-Initiative für 2013 - 2018: (Stand per Mitte 2018)

 

Jahr201320142015201620172018
Gesuche2321 21191922
zugesprochene Fördergelder CHF97'57798'074 94'53693'129120'590122'092
ausbezahlte Fördergelder CHF79'82788'17470'69086'80475'57346'333
zurückbezahlte Fördergelder CHF0500011'62728'18515'0180
Solarthermie [m2]17976137   
Fotovoltaik [kWp]156155153   

Total per Mitte 2018: 125 bewilligte Gesuche, 82 ausgeführte Gesuche, CHF 626'000 bewilligt, CHF 447'400 brutto ausbezahlt, CHF 59'830 Rückflüsse, folglich Nettokosten auf 6 Jahre: CHF 387'570.

In der Wegleitung zur Gemeindeversammlung am 24 Sept. 2018 steht zum Geschäft über die Weiterführung resp. Ablösung der Solar-Initiative: "Die Gemeinde hat seit dem Jahr 2013 bis heute insgesamt 1‘185 kWp, d.h. ca. 6‘000 m2 Fotovoltaik-Anlagen mit einem Jahresertrag von geschätzten 1‘200‘000 kWh/Jahr gefördert und Beiträge von brutto Fr. 447‘399.40 ausbezahlt. Über die ganze Lebensdauer entspricht dies einer Förderung von ungefähr 1.5 Rappen pro produzierte kWh. Dies deckt etwas 1.5 % des Jahres-verbrauchs der Gemeinde."

Stand per Mitte 2018: Da das Jahr 2018 noch nicht zu Ende ist und wesentlich mehr Beträge gesprochen wurden als CHF 46'333, muss hier wohl noch von einer Erhöhung ausgegangen werden. Schätzung: +42‘000 ausstehenden Ausgaben. Diese Zahl 0 bei den erfolgten Rückzahlungen für 2018 wäre noch zu schätzen und zusätzlich auch jene, die im 2019 noch in dieser Spalte erfolgen würde. Typischerweise dauert es 1 bis 3 Jahre bis die Rückflüsse kommen. Schätzungen: 2018: 20‘000, 2019: 7000. Nach der Meinung der Initianten muss die Zahl 59'830 noch von 447‘399 abgezählt und das Ergebnis um die zusätzlichen Rückflüsse von 20‘000 + 7000 vermindert und um ausstehenden Ausgaben von 42‘000 erhöht werden, um die Nettokosten der Solarinitiative zu berechnen: 447k – 60k  - 27k + 42k =402‘000 CHF, und dies in 6 Jahren; pro Jahr also 67k Nettokosten. Damit wurden die oben beschriebene Resultate mit nur 2/3 der Kosten erreicht als ursprünglich bewilligt wurden.

 

Die Solar-Initiative im Wortlaut

Die Initianten

  Ursula Longatti, Präsidentin EVP Pfäffikon, Russikerstrasse 23,

  Daniel Sigrist-Tanner, Vizepräsident EVP Pfäffikon, Mattenstr. 32,

  Samuel Berger, Bergweidstrasse 20,

  Christian Weidmann, Mattenstrasse 34,

reichen zu Handen des Gemeinderates Pfäffikon ZH folgende Einzelinitiative im Sinne Gemeindegesetz §50 ein:

 

Solar-Initiative der EVP Pfäffikon

 

Antrag:

 

A) Die Energiestadt Pfäffikon unterstützt den Bau von Solaranlagen.

 

Für den Bau einer Anlage wird vergütet:

1.    Für Solarthermieanlagen: pauschal Fr. 1000.- plus Fr. 100.- pro Quadratmeter Kollektorfläche, wobei eine Anlage mindestens 4 Quadratmeter gross sein muss.

2.    Für Fotovoltaikanlagen: pauschal Fr. 500.- plus Fr. 500.- pro kWpSpitzenleistung [1], wobei eine Anlage mindestens 1 kWpSpitzenleistung gross sein muss.
Bei Aufnahme in die KEV [2] während den ersten 5 Betriebsjahren muss das Fördergeld zur Hälfte zurückerstattet werden.

 

Der Beitrag pro Anlage ist auf Fr. 10‘000.- begrenzt. In Ausnahmefällen können vom Gemeinderat für Grossanlagen höhere Beiträge bewilligt werden.

 

Jährlich werden maximal Fr. 100'000.- ausbezahlt (exklusive Verwaltungskosten) während 6 Jahren. Die Gemeindeversammlung beschliesst im Jahr vor Ablauf über eine Weiterführung.

 

Der Gemeinderat wird beauftragt, ein Förderreglement zu erstellen. Dieses soll namentlich den Qualitätsnachweis und das Vergabeverfahren regeln. Der Gemeinderat wird beauftragt, ein Mitglied der Initiativgruppe beizuziehen.

 

B) Die Gemeinde Pfäffikon fördert die Verfügbarkeit und Verbreitung konkreter Information zum Bau von Solaranlagen durch das Internet und mindestens einer öffentlichen Informationsveranstaltung pro Jahr.

 

Diese Regelungen gelten ab 1. Januar 2013.

 

 

Begründung:

  • Die Energiestadt Pfäffikon soll mehr in die Gewinnung von Solarenergie investieren.
  • Nach der beschlossenen Abschaltung der Kernkraftwerke sind Investitionen in alternative Energien erforderlich. Neben schon laufenden Massnahmen bei Bund und Kanton gibt es in der Energiestadt Pfäffikon noch erhebliches Potential im Bereich Solarenergie. Deren Gewinnung soll nun nicht weiter hinausgeschoben werden.
  • Die Initiative hat zum Ziel, die Solarenergie konkurrenzfähiger zu machen. Wenn sich Liegenschafteneigentümer für diese umweltfreundlichen Technologien entscheiden, profitiert davon auch die Allgemeinheit. Mit solchen Anlagen wird ein aktiver Beitrag zur Kompensation von AKW-Energie und zur CO2-Reduktion geleistet.
  • Die Technologien sind ausgereift, kurzfristig verfügbar und können vom lokalen Gewerbe installiert und unterhalten werden.
  • Die Beträge für Solarthermieanlagen und Fotovoltaikanlagen sind unterschiedlich festgelegt. Sie sind so gewählt, dass sie etwa 10% der Anlagekosten abdecken. Mit Fr. 100‘000.- können pro Jahr ca. 25 Anlagen durchschnittlicher Grösse gefördert werden.
  • Priorität haben Gesuche, die einen Förderbeitrag von Fr. 10`000.- nicht übersteigen.
  • In Ausnahmefällen und nur sofern der jährliche Förderbetrag von Fr. 100`000.- durch Regelgesuche nicht ausgeschöpft wird, kann der Gemeinderat für Grossanlagen Beträge von über Fr. 10`000.- sprechen. Dies weil Grossanlagen grundsätzlich sehr effizient und darum ebenso förderungswürdig sind. Es soll aber verhindert werden, dass Grossanlagen die Fördergelder alleine beanspruchen und mittlere und kleine Anlagen leer ausgehen.
  • Eine minimale Kollektorfläche soll die Subvention von ineffizient kleinen Anlagen verhindern.

 

 

Pfäffikon, 22. April 2012

 

<hr/>

1 kWp = Kilowatt-Peak (Spitzenleistung der Anlage)

2 KEV = Kostendeckende Einspeisevergütung, ein Förderungsprogramm der Eidgenossenschaft 

 

 

 

Grundüberlegungen zur Solarinitiative

Die zukünftige Energieproduktion soll vermehrt dezentral erfolgen als zentral in riesigen Anlagen: Energie dezentral erzeugen und dezentral verbrauchen.

 

Es besteht Förderpotenzial im Bereich Nutzung Sonnenenergie: „verbautes“ Land (= Dächer) kann/soll besser genutzt werden. 
 

Solaranlagen sind bei den heutigen Preisen von Öl und Strom wirtschaftlich/finanziell nicht attraktiv, ausser man profitiert vom Förderprogramm des Bundes (KEV), da besteht aber eine sehr lange Warteliste (Stand 2012).

  • Fotovoltaik, Strom: Amortisationszeit ohne KEV 20 bis 25 Jahre, mit KEV 12-15 Jahre 
    Die Initiative sieht bei Aufnahme ins KEV während den ersten 5 Jahren eine Rückzahlung von 50% der Fördergelder vor.
  • Solarthermie, Warmwasser: Amortisationszeit 25 Jahre oder mehr

Wer heute (2012) in eine Solaranlage investiert, baut diese aus Ideologie und nicht aus wirtschaftlichen ÜberlegungenDie Förderbeiträge sollen Solaranlagen ein bisschen konkurrenzfähiger machen und sie sollen die Investition wertschätzen. 
 

Der Fördermodus der Gemeinde Pfäffikon soll so sein, wie es viele andere Gemeinden auch handhaben: Nach Fläche in m2 oder nach Maximalleistung kWp (www.swissolar.ch → Liste mit Gemeinden die Förderbeiträgen bezahlen). Der Vorteil bei der Orientierung an kWp: qualitativ hochwertige Anlagen profitieren ebenfalls, trotz verhältnismässig kleiner Fläche.

 

Der Förderbeitrag der Gemeinde deckt bei der Fotovoltaik ca. 11% der Anlagekosten und bei der Solarthermie ca. 6% (wobei hier der Kanton ca. 8% abdeckt). Der Rest wird vom Eigentümer getragen. Dies soll ein Anreiz sein für eine wirtschaftlich unrentable Investition, die aber zum Ziel des Atomausstiegs und zur CO2-Reduktion beiträgt und somit schliesslich der Allgemeinheit dient. Auch Mieter stimmten im Nationalrat für den Atomausstieg - ein moderater Förderbeitrag aus Steuergeldern ist darum auch für Mieter vertretbar. Die Förderung der „Energie vom Dach“ kann nur über diejenigen laufen, die Dächer besitzen. Wenn weniger Energie aus umweltfeindlichen Kraftwerken oder fossilen Energieträgern (Öl, Holz, Kohle) verbraucht wird, profitieren davon alle durch eine gesündere Umwelt.

 

Der Anreiz soll auch attraktiv sein für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern (→ Mieter profitieren indirekt) und für Stockwerkeigentümergemeinschaften, nicht nur Eigentümer eines Einfamilienhauses. Der Beitrag muss daher mit der Grösse der Anlage zunehmen.

 

Fördermassnahmen des Kantons:

  • Solarthermie: 1200.- pro Anlage + 150.- pro m2. Im Antragsformular wird explizit hingewiesen auf allfällige zusätzliche Fördermassnahmen der Gemeinde.
  • Fotovoltaik keine; nur KEV des Bundes, sehr lange Wartelisten

Link zum Förderprogramm Energie des Kt Zürich

 

 

 

Richtigstellungen zu den Begründungen des Gegenvorschlages des Gemeinderates

Fehler in den Berechnungsbeispielen im Gegenvorschlag: Bei der Berechnung des Beitrages gemäss Initiative an die Fotovoltaik-Anlage hat es einen Fehler: wie auf der Seite 6 oben ausgeführt wird, beträgt der Flächenbeitrag richtig 5 x Fr. 500 = Fr. 2500. Dazu kommt nun aber noch die Pauschale von Fr. 500, und so ergibt sich ein Gesamtbetrag von Fr. 3000 und nicht Fr. 2500.

 

Meinung des Gemeinderates: „Von den Subventionen aus allgemeinen Steuermitteln würden nur relativ wenig Energieproduzenten profitieren: bei durchschnittlich Fr. 5000.- Subventionen pro Anlage und einem Kontingent von Fr. 100‘000.- pro Jahr jährlich nur rund 20 Eigentümer.

Entgegnung: Die Aussage, dass mit dem Gegenvorschlag mehr Eigentümer vom Fördergeld profitieren ist falsch. Die vom Gemeinderat angenommene durchschnittliche Subventionshöhe von Fr. 5000.- ist zu hoch. Die Initianten rechnen mit durchschnittlichen Anlagegrössen: bei Wärmeanlagen 4 bis 10 m2 (ergibt meistens weniger als Fr. 2000.-)  und bei Stromanlagen 20 bis 40 m2 (ergibt durchschnittlich Fr. 3000.-). (Der in der Initiativbegründung genannte erwartete Betrag von durchschnittlich Fr. 4000 hätte zwar eine höhere Energieproduktion zur Folge, wird aber wohl nicht erreicht.) Wenn je zur Hälfte Wärme- und Stromanlagen gebaut werden, ergibt das 42 Anlagen pro Jahr (50‘000/2000 + 50‘000/3000 = 25 + 16.66 = 41.66).  Mit dem Gegenvorschlag profitieren pro Jahr durchschnittlich 27 Eigentümer. (200‘000 / 1500 / 5 Jahre = 26.66).

 

Meinung des Gemeinderates: „Je nach Entwicklung der Subventionsgesuche könnte sich relativ rasch eine lange Warteliste für die Kontingente der gesamten sechs Jahre ergeben. Es wäre zu klären, ob die Beiträge auch noch rückwirkend gewährt werden oder ob der Energieproduzent bzw. Hauseigentümer mit dem Bau bis zum Kontingentsjahr warten müsste.

Entgegnung: Beim Gegenvorschlag gibt es keine Warteliste, richtig. Weil es aber nach der Ausschöpfung gar keine Förderbeiträge mehr gibt, kann es zu einem temporären Boom kommen, und danach gibt es gar nichts mehr. Das ist nicht wünschbar. Die Chance, dass es mit dem Deckelbetrag der Initiative zu Wartelisten kommt, ist gering (gem. Erfahrungswerte anderer Gemeinden). Die Klärung der Frage wird vom Initiativtext vorweggenommen: „Der Gemeinderat wird beauftragt, ein Förderreglement zu erstellen.“ Darin sind die Details zu regeln. Es ist im Sinne der Initiative, das bereitgestellte Geld auszugeben, und nicht durch administrative Hürden zurückzubehalten. Die Obergrenze pro Jahr hat die einfache Budgetierung zum Ziel.

 

Meinung des Gemeinderates: „Bei der späteren Gewährung von (jährlich auszuzahlenden) KEV-Subventionen durch den Bund müsste die Gemeinde die (einmalig ausbezahlte) Gemeinde-Subvention zurückfordern, was den Energieproduzenten bzw. Hauseigentümer vor Liquiditätsprobleme stellen könnte.

Entgegnung: Wer in den ersten 5 Betriebsjahren ins KEV kommt muss gemäss der Initiative 50% des Fördergeldes rückzahlen. Wir bestreiten, dass es in diesem Fall bei einem Hauseigentümer zu einem Liquiditätsengpass kommt wegen maximal 5000 Franken Rückforderung.

 

Meinung des Gemeinderates: „Angebot von 3 Axpo-Naturstrom-Produkten durch die Gemeindewerke seit 11 Jahren, wegen freiem Entscheid der Konsumenten trotz mehrfacher Werbebemühungen nur 163 Kunden (Anteil 2.7%).“

Entgegnung: Die Folgerung, dass demzufolge entsprechend wenig Interesse für Alternativenergie vorhanden ist, kann nicht einfach auf hauseigentümereigene Solaranlagen übertragen werden. Die Initianten sind der Ansicht, dass die Bereitschaft wesentlich höher ist, eine eigene Anlage zu bauen, als ein Vielfaches des normalen Strompreises an Energie-Grosskonzerne zu bezahlen.

 

Meinung des Gemeinderates: „Der Kanton leistet nur dann Förderbeiträge für die Nutzung erneuerbarer Energie und Abwärme sowie umfassende Gebäudesanierungen, wenn die Gemeinde keine oder nur tiefere Beiträge als der Kanton leistet.

Entgegnung: Die Initiative ist bewusst so ausgestaltet, dass die Gemeindebeiträge immer kleiner sind als jene vom Kanton. Wir haben viele Beispiele systematisch durchgerechnet und die Zahlen so gewählt, dass es nicht passiert, dass die Förderbeiträge der Gemeinde grösser sind als diejenige des Kantons (denn in diesem Fall würde der Kanton nicht mehr bezahlen). Der Kanton weist weiter in seinem Antragsformular explizit darauf hin, dass doppelte Förderung zusätzlich durch die Gemeinden möglich ist. Die Argumentation des Gemeinderates ist nicht nachvollziehbar, denn die Bedingungen für die doppelte Förderung sind immer erfüllt.

Beispiele: Die Tabelle zur Solarthermie zeigt die Förderbeiträge in Abhängigkeit der Kollektorfläche in Quadratmeter (m2). Die Investitionskosten sind geschätzt und können recht stark variieren.

 

 

 

Vorteile der Initiative im Vergleich zum Gegenvorschlag

  • Die Initiative ist fairer als der Gegenvorschlag. Sie fördert die Anlagen proportional zu ihrer Grösse, auch grössere Anlagen profitieren. Somit ist der Anreiz auch für Stockwerkeigentümergemeinschaften und Besitzer von Mehrfamilienhäusern attraktiv, was indirekt auch Mietern zugutekommt. Aus unserer Sicht ist es unverständlich, dass beim Gegenvorschlag grössere Anlagen kaum von den Subventionen profitieren sollen. Der Gegenvorschlag unterstützt die Einfamilienhäuser überproportional, für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Stockwerkeigentümergemeinschaften ist die Pauschale von Fr. 1500.- kein Anreiz.
  • Im Ganzen gesehen wird die Solarenergie breiter und finanziell 3-mal mehr gefördert:
    Initiative max. 100`000.- pro Jahr während 6 Jahren. 
    Gegenvorschlag durchschnittlich 40`000.- pro Jahr während  höchstens  5 Jahren, total 200'000.-.
     
  • Damit werden pro Jahr ca. Fr. 1 Million Gesamtinvestitionen ausgelöst.
  • Neubeurteilung der Lage nach fünf Jahren, d.h. ein Jahr vor Ablauf. Die Gemeindeversammlung entscheidet über die Weiterführung. Der Gegenvorschlag ist nur eine einmalige Aktion während höchstens 5 Jahren. 
  • Der Förderbeitrag der Initiative leitet sich bewusst nicht von den Investitionskosten her, weil diese durch Nebenbauarbeiten verfälscht werden können und schwieriger zu überprüfen sind. 
  • Die Initiative basiert auf derjenigen Subventionsart, welche viele Gemeinden anwenden: Nach Fläche in m2 oder nach Maximalleistung kWp (www.swissolar.ch → Liste mit Gemeinden, die Förderbeiträge bezahlen). Kaum eine Gemeinde subventioniert mit Pauschalbeiträgen unabhängig von der Grösse der Anlage. Die gewichtigen Nachteile haben offensichtlich auch anderswo keine Anhänger gefunden. 
  • Die Initiative lässt dem Gemeinderat offen, grössere Investitionsbeiträge zu sprechen, wenn und wo er es als sinnvoll erachtet. 
  • Die Initiative verlangt jährliche Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung. Im Gegenvorschlag ist keine explizite Förderung der Information an die Bevölkerung vorgesehen, ausser was die Gemeinde heute schon tut.

 

 

 

Tabellen

Diese Beispiele sollen zeigen, wie grosse Beiträge zu erwarten sind. Die Investitionskosten sind nur geschätzt und können recht stark variieren.

 

Die Beiträge nach der Formel der Initiative sind immer kleiner als jene des Kantons, damit die Berechtigung zum Bezug der kantonalen Subvention nicht weg fällt. Sie können nicht grösser als jene des Kantons werden, weil die Formel die gleiche, die eingesetzten Beträge für Fixbeitrag und Beitrag pro Quadratmeter Kollektorfläche jedoch kleiner bemessen sind. 

 

 

Förderbeiträge Solarthermie

Annahme: 1 m2 ergibt 0.4 kW
BeitragCHF GmdCHF Kanton  
Fixbeitrag10001200  
Beitrag/m2100150  
     
FlächeKosten ca.FörderbeitragFörderbeitrag 
m2CHFCHF GmdCHF Kanton 
41500014001800 
62755316002100 
83469818002400 
104063820002700 
124591022003000 
165523126003600 
206350330004200 
247107434004800 
287812938005400 
328478242006000 
369110946006600 
409716550007200 
4410298954007800 
4810861358008400 
5211406062009000 
5611935066009600 
60124500700010200 
64129522740010800 
68134428780011400 
72139228820012000 
76143931860012600 
80148542900013200 
84153070940013800 
88157519980014400 
901597151000014700 

 

 

Förderbeiträge Fotovoltaik

Annahme: 1 m2 / 0.165 kWp
BeitragCHF GmdCHF Kanton  
Fixbetrag5000  
Beitrag/kWp5000  
     
LeistungFläche ca.Kosten ca.FörderbeitragFörderbeitrag
kWpm2CHFCHF GmdCHF Kanton
1.006900010000
1.65101200013250
3.30201900021500
4.95302400029750
6.60403200038000
8.25504000046250
9.90604800054500
19.0011590000100000