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64 000 Unterschriften gegen die Widerspruchslösung eingereicht

Im Rah­men des Refe­ren­dums gegen die Wider­spruchs­lö­sung bei Organ­spen­den hat heute Nach­mit­tag ein über­par­tei­li­ches Komi­tee der Bun­des­kanz­lei in Bern über 64’000 Unter­schrif­ten über­ge­ben. Damit ste­hen die Chan­cen gut, dass das Volk über die­sen weit­rei­chen­den Per­spek­ti­ven­wech­sel wird abstim­men kön­nen. Mit einer Ableh­nung könnte es den Weg frei­ma­chen für eine ethi­sche Lösung wie etwa das Erklä­rungs­mo­dell.

Die Unter­schrif­ten müs­sen nun geprüft und für gül­tig befun­den wer­den, damit das Refe­ren­dum für zustande gekom­men erklärt wer­den kann. 

Bun­des­rat und Par­la­ment wol­len, dass prin­zi­pi­ell allen Per­so­nen am Lebens­ende ihre Organe ent­nom­men wer­den dür­fen, sofern sie der Organ­spende nicht zu Leb­zei­ten aus­drück­lich wider­spro­chen haben oder ihre Ange­hö­ri­gen dies zum Todes­zeit­punkt nicht tun. Diese erwei­terte Wider­spruchs­lö­sung wäre ein grund­le­gen­der und weit­rei­chen­der Para­dig­men­wech­sel. Aus­ge­rech­net bei der Spende der eige­nen Organe soll es künf­tig keine Ein­wil­li­gung der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten für den medi­zi­ni­schen Ein­griff mehr brau­chen.

"Für die EVP ist es zen­tral, dass das Volk über eine der­art wich­tige, zutiefst per­sön­li­che Frage wie die Spende der eige­nen Organe abstim­men kann",

sagte Par­tei­prä­si­den­tin Lilian Stu­der anläss­lich der Ein­rei­chung. Die EVP ist im Komi­tee durch Natio­nal­rä­tin Mari­anne Streiff ver­tre­ten. 

Die Wider­spruchs­lö­sung ver­letzt das Recht auf Selbst­be­stim­mung und kör­per­li­che Unver­sehrt­heit. Sie ist ein mas­si­ver Ein­griff in die kör­per­li­che Inte­gri­tät und ver­letzt damit die Men­schen­würde.

Men­schen, die zu Leb­zei­ten nicht wider­spro­chen haben, an ihrem Lebens­ende die Organe ein­fach zu ent­neh­men, ist unethisch. Schwei­gen kann und darf nicht ein­fach gesetz­lich als Zustim­mung gedeu­tet wer­den.

Druck auf die Ange­hö­ri­gen mas­siv erhöht

Mit der erwei­ter­ten Wider­spruchs­lö­sung würde zudem der Druck auf die Ange­hö­ri­gen mas­siv erhöht. Aus­ge­rech­net in den schwers­ten Stun­den des Abschieds­neh­mens sol­len sie künf­tig bin­nen Minu­ten ent­schei­den.

Refe­ren­dum macht den Weg frei für die ethi­sche Erklä­rungs­lö­sung

Die Wider­spruchs­lö­sung ist der fal­sche Weg zu mehr Organ­spen­den. Denn die Bereit­schaft der Bevöl­ke­rung wäre ja vor­han­den, sie ist nur zu wenig doku­men­tiert. Unser Refe­ren­dum heute soll des­halb den Weg frei machen für eine aus Sicht der EVP ethi­sche und gang­bare Lösung: Die Erklä­rungs­re­ge­lung, die auch die natio­nale Ethik­kom­mis­sion vor­ge­schla­gen hat.

Die Erklä­rungs­lö­sung stellt sicher, dass sich die Men­schen frei für oder gegen eine Organ­spende ent­schei­den kön­nen. Und sie würde damit auch den Druck von den Ange­hö­ri­gen neh­men.