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EVP antwortet auf Gegenvorschlag zur Korrekturinitiative gegen Waffenexporte

Die EVP Schweiz hat heute im Rah­men der Ver­nehm­las­sung auf den indi­rek­ten Gegen­vor­schlag des Bun­des­ra­tes zur Volks­in­itia­tive gegen Waf­fen­ex­porte in Bür­ger­kriegs­län­der (Korrektur-Initiative) geant­wor­tet. Sie stimmt der vor­ge­schla­ge­nen Vari­ante 2 zu, wel­che die wesent­li­chen For­de­run­gen der Initi­an­ten erfüllt.

Der Bun­des­rat hatte zwei Vari­an­ten zur Ände­rung des Kriegs­ma­te­ri­al­ge­set­zes als indi­rek­ten Gegen­vor­schlag zur Volks­in­itia­tive "Gegen Waf­fen­ex­porte in Bür­ger­kriegs­län­der (Korrektur-Initiative)" in die Ver­nehm­las­sung gege­ben. Die EVP Schweiz stimmt der vor­ge­leg­ten Vari­ante 2 zu, wel­che ihre wesent­li­chen drei Haupt­for­de­run­gen erfüllt:

1.  Die Vari­ante 2 sieht vor, die Bewil­li­gungs­kri­te­rien für Aus­lands­ge­schäfte ins Kriegs­ma­te­ri­al­ge­setz auf­zu­neh­men. Das erhöht die par­la­men­ta­ri­sche Mit­spra­che und Kon­trolle bei Kriegs­ma­te­ri­al­ex­por­ten, weil deren Bewil­li­gung künf­tig nicht mehr nur auf Ver­ord­nungs­ebene ange­sie­delt ist, son­dern auf Geset­zes­ebene. Künf­tig ent­schei­den also Par­la­ment oder im Fall eines fakul­ta­ti­ven Refe­ren­dums die Stimm­be­völ­ke­rung mit, ob Kriegs­ma­te­ri­al­ex­porte gelo­ckert oder ver­schärft wer­den. 

2. Kriegs­ma­te­ri­al­ex­porte in Bür­ger­kriegs­län­der blei­ben mit Vari­ante 2 des Gegen­vor­schlags künf­tig ver­bo­ten. Eine rasche Locke­rung, wie sie der Bun­des­rat 2018 errei­chen wollte, ist so nicht mehr mög­lich, da hier­für eine Geset­zes­än­de­rung nötig wird.

3.  Auch darf Kriegs­ma­te­rial mit der 2. Vari­ante des Gegen­vor­schlags nicht mehr in Län­der gelie­fert wer­den, wel­che die Men­schen­rechte sys­te­ma­tisch und schwer­wie­gend ver­let­zen. Eine ent­spre­chende Locke­rung von 2014 wird rück­gän­gig gemacht.  

Damit erfüllt die Vari­ante 2 des Gegen­vor­schlags die drei Haupt­for­de­run­gen der EVP und der Alli­anz. Die Initi­an­ten haben ent­spre­chend bereits signa­li­siert, die Initia­tive zurück­zu­zie­hen, sollte diese Vari­ante gesetz­ge­be­risch umge­setzt wer­den. 

Die Vari­ante 1 des indi­rek­ten Gegen­vor­schlags dage­gen würde wei­ter­hin Waf­fen­ex­porte in Län­der erlau­ben, wel­che die Men­schen­rechte sys­te­ma­tisch und schwer­wie­gend ver­let­zen. Aus­ser­dem sieht sie eine Aus­nah­me­re­ge­lung für den Bun­des­rat vor, in bestimm­ten Situa­tio­nen die Bewil­li­gungs­kri­te­rien für Waf­fen­ex­porte zu miss­ach­ten - und dadurch sogar Waf­fen­ex­porte in Bür­ger­kriegs­län­der zu ermög­li­chen. 

Die Ver­nehm­las­sungs­ant­wort der EVP Schweiz zur Kor­rek­turin­itia­tive