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EVP: Transparent gelebte Nächstenliebe nicht kriminalisieren

EVP-Nationalrätin Mari­anne Streiff hat diese Woche ein Pos­tu­lat ein­ge­reicht, das den Bun­des­rat auf­for­dert zu prü­fen, ob eine Anpas­sung des Ausländer- und Inte­gra­ti­ons­ge­set­zes not­wen­dig ist. Damit will sie errei­chen, dass in Zukunft Men­schen nicht mehr bestraft wer­den, wenn sie abge­lehn­ten Asyl­be­wer­bern trans­pa­rent und unei­gen­nüt­zig Unter­kunft bie­ten wol­len.

Zur­zeit ver­bie­tet es das Ausländer- und Inte­gra­ti­ons­ge­setz (AIG), einem abge­wie­se­nen Asyl­be­wer­ber «den rechts­wid­ri­gen Auf­ent­halt in der Schweiz zu erleich­tern». Dabei sieht das Gesetz kei­ner­lei Aus­nah­men vor für Men­schen, die abge­lehnte Asyl­be­wer­ber unei­gen­nüt­zig und trans­pa­rent unter­brin­gen, wenn eine sol­che Lösung bei­spiels­weise von den kan­to­na­len Behör­den gut­ge­heis­sen wird. Dies hat in der Ver­gan­gen­heit wie­der­holt zu Rechts­un­si­cher­heit und zum Bei­spiel im Fall von Pfar­rer Nor­bert Val­ley zu frag­wür­di­gen Ver­ur­tei­lun­gen geführt, die spä­ter wie­der auf­ge­ho­ben wer­den muss­ten.  

Mari­anne Streiff ver­weist auf die dif­fe­ren­zierte Geset­zes­aus­le­gung des Kan­tons Bern. Hier dür­fen Pri­vat­per­so­nen unter klar defi­nier­ten Bedin­gun­gen abge­lehnte Flücht­linge in ihrer eige­nen Woh­nung auf­neh­men. Dies ent­laste die zustän­di­gen Behör­den nicht zuletzt auch finan­zi­ell und ermög­licht den betrof­fe­nen Per­so­nen eine bes­sere Unter­brin­gung, solange sie sich noch auf Schwei­zer Ter­ri­to­rium befin­den.