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Gentechnikgesetz: Verlängertes Moratorium

Der Natio­nal­rat will das Gentech-Moratorium um wei­tere vier Jahre ver­län­gern und auch spä­ter kei­nen Anbau gen­tech­nisch ver­än­der­ter Pflan­zen in Spe­zi­al­ge­bie­ten. Die EVP hatte zusam­men mit der Kom­mis­sion und einer sehr gros­sen Rats­min­der­heit sogar ein unbe­fris­te­tes Mora­to­rium unter­stützt.

Der Natio­nal­rat als Erstrat will das Gentech-Moratorium um wei­tere vier Jahre ver­län­gern. Damit bleibt der Anbau gen­tech­nisch ver­än­der­ter Pflan­zen in der Schweiz wei­ter­hin ver­bo­ten. Ledig­lich zu For­schungs­zwe­cken gibt es Aus­nah­men. Die EVP-Nationalrätinnen gehör­ten zur gros­sen Min­der­heit (98 zu 89), die das Mora­to­rium auf unbe­fris­tete Zeit aus­deh­nen wollte. Das Par­la­ment hätte bei bahn­bre­chen­den Ergeb­nis­sen der Gen­tech­no­lo­gie­for­schung jeder­zeit dar­auf zurück­kom­men können.Stand heute wol­len die Kon­su­men­ten keine Gentech-Produkte auf dem Tel­ler und ent­spre­chend will auch die Land­wirt­schaft keine Gen­tech­no­lo­gie auf den Fel­dern.

Kein Anbau von Gentech-Pflanzen in Spe­zi­al­ge­bie­ten

Deut­lich mit 142 zu 47 Stim­men lehnte die Mehr­heit das Koexistenz-Konzept des Bun­des­ra­tes ab. Die­ser wollte ab 2021 den Anbau gen­tech­nisch ver­än­der­ter Pflan­zen in spe­zi­ell geschaf­fe­nen Anbau­ge­bie­ten unter Schutz­mass­nah­men zulas­sen. Auch hier stimmte die EVP über­zeugt mit der Mehr­heit. Trotz mas­si­ver admi­nis­tra­ti­ver Mass­nah­men kann aus unse­rer Sicht nicht aus­ge­schlos­sen wer­den, dass es zu einer unge­woll­ten Ver­mi­schung der ver­schie­de­nen Pflan­zen kommt. Die Schweiz ist zu klein­räu­mig für eine Koexis­tenz. Die Vor­lage geht nun an den Stän­de­rat.