Erfolgreicher Schritt für mehr Transparenz im Parlament

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Erfolgreicher Schritt für mehr Transparenz im Parlament

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates will, dass die Ratsmitglieder künftig bei der Offenlegung ihrer Interessenbindungen auch ihren Arbeitgeber angeben müssen. Dieser erfolgreiche Schritt für mehr Transparenz im Parlament geht auf eine Parlamentarische Initiative von EVP-Nationalrätin Marianne Streiff zurück.

Die Kommission schlägt mit 12 zu 11 Stimmen vor, dass die Ratsmitglieder im öffentlichen Register der Interessenbindungen neu auch ihre Arbeitgeber angeben müssen, wenn sie nicht Selbstständigerwerbende sind.

Die bisherigen Vorschriften über die Angabe der beruflichen Tätigkeiten sind mehr als vage. So reicht es heute beispielsweise, wenn ein Ratsmitglied als Direktorin einer grossen Krankenkasse oder Versicherungsgesellschaft, als Chef einer bedeutenden Bank oder als Manager eines Grossunternehmens als Berufsbezeichnung "Geschäftsführerin oder Geschäftsführer" angibt. Die durch diese Tätigkeiten entstehenden Interessenbindungen bleiben so in vielen Fällen verborgen. «Im Sinne der Transparenz kann es für die Bürgerinnen und Bürger jedoch von Interesse sein, auf wessen Lohnliste ihre Volksvertreter stehen», so EVP-Nationalrätin Marianne Streiff. Deshalb hatte sie im Dezember 2014 die Parlamentarische Initiative «Mehr Transparenz bei der Offenlegung der Interessenbindungen von Ratsmitgliedern» eingereicht, deren Umsetzung nun einen Schritt näher gerückt ist.

Die entsprechende Änderung des Parlamentsrechts ist Bestandteil einer grösseren Vorlage, welche die SPK des Nationalrates in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 8 Stimmen angenommen hatte. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Wintersession 2017 vom Nationalrat behandelt werden können.

Kontakt:

Marianne Streiff-Feller, Parteipräsidentin und Nationalrätin: 079 664 74 57

Dominik Währy, Generalsekretär: 079 688 05 55

Dirk Meisel, Leiter Kommunikation: 079 193 12 70