Die Schweiz soll dem dritten Fakultativprotokoll zur UNO-Kinderrechtskonvention beitreten. Dafür hat sich nach dem Ständerat auch der Nationalrat ausgesprochen. Das Protokoll ergänzt die Kinderrechtskonvention um wichtige Kontrollinstrumente. So können sich neu auch Einzelpersonen an den UNO-Kinderrechtsausschuss wenden, wenn die Rechte eines Kindes verletzt wurden und die innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind.
Dadurch kann die Kinderrechtskonvention wirksamer durchgesetzt werden und sie erhält in der Praxis eine stärkere Bedeutung. Die EVP unterstützte vollumfänglich die Mehrheit des Rates darin, die Rechte der Kinder zu stärken.