In der sogenannten Istanbul-Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern, zu bekämpfen und zu verfolgen. Sie soll ausserdem einen Beitrag leisten gegen die Diskriminierung von Frauen und für die Gleichstellung der Geschlechter.
Klares Signal gegen häusliche Gewalt
Laut Justizministerin Simonetta Sommaruga hat der Beitritt zwar keine gesetzgeberischen Auswirkungen für die Schweiz, da diese alle Vorgaben bereits erfülle. Mit der Ratifizierung setzte die Schweiz jedoch ein wichtiges Signal auch für Länder, die weniger weitreichende Gesetze zum Schutz vor häuslicher Gewalt hätten. «Auch in der Schweiz gehört häusliche Gewalt leider nach wie vor zum Alltag», sagt EVP-Nationalrätin und Parteipräsidentin Marianne Schweiz, BE. «Darum ist es wichtig, dass wir mit dem Beitritt zu dieser Konvention klar signalisieren, dass wir Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie häusliche Gewalt überhaupt in keinster Weise dulden.»
Gewalt unter Strafe und Prävention
Die beigetretenen Staaten müssen psychische, physische und sexuelle Gewalt für strafbar erklären. Das gilt auch für Stalking, Zwangsheirat, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung. Ausserdem verpflichten sich die Vertragsstaaten zu präventiven Massnahmen wie etwa Sensibilisierungsprogrammen sowie zum Schutz der Opfer, indem sie zum Beispiel genügend Schutzunter-künfte bereitstellen oder eine nationale Telefonberatung.
Für Auskünfte:
Marianne Streiff-Feller, Parteipräsidentin und Nationalrätin EVP (BE): 079 664 74 57
Maja Ingold, Nationalrätin EVP (ZH): 079 339 23 22
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation: 079 193 12 70 Website: www.evppev.ch