Hornkuh-Initiative: Ein Ja mangels Gegenvorschlag

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Hornkuh-Initiative: Ein Ja mangels Gegenvorschlag

Gegen die Stimmen der beiden EVP-Ratsmitglieder hat der Nationalrat heute die Hornkuh-Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Wie die Hörner von Kühen und Ziegen zu behandeln sind, gehört zwar nicht in die Bundesverfassung. Da jedoch kein Gegenvorschlag auf Gesetzesebene zustande gekommen ist, muss die Initiative unterstützen, wer deren Anliegen durchgesetzt sehen will.

Der Nationalrat hat heute die Initiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)» ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Die EVP unterstützt das Anliegen der Initianten, die damit durchsetzen wollen, dass Horntiere würdevoll, artgerecht und schmerzfrei gehalten werden müssen. Das Ausbrennen der Hornanlagen ist ein schmerzhafter, belastender Akt, der gegen das Tierschutzgesetz verstösst. Das Horn hat zudem für das Sozialverhalten und die Kommunikation der Tiere einen hohen Stellenwert.

Zwar teilt die EVP die Ansicht, dass der Umgang mit den Hörnern von Kühen und Ziegen nicht auf Verfassungsebene geregelt gehört. Der Bundesrat und die beratenden Kommissionen haben jedoch keinen Gegenvorschlag auf dem Gesetzes- oder Verordnungsweg vorgelegt. Um dem Anliegen der Initiative dennoch zur Umsetzung zu verhelfen, stimmten die beiden EVP-Ratsmitglieder deshalb für deren Annahme.
 

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