Trauriges Votum gegen Vereinbarkeit von Familie und Beruf

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Trauriges Votum gegen Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die EVP hat gestern im Nationalrat einen Vorstoss unterstützt, der arbeitstätigen Müttern und Vätern nach der Geburt eines Kindes einen Rechtsanspruch auf Reduktion ihres Arbeitspensums gewähren wollte. Dies hätte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spürbar gefördert, wurde jedoch von der Ratsmehrheit abgelehnt.

Die EVP hat gestern im Rat eine parlamentarische Initiative von Nadine Masshardt unterstützt, die arbeitstätigen Müttern und Vätern nach der Geburt eines Kindes einen Rechtsanspruch auf eine Beschäftigungsreduktion um maximal 20 Prozent gewähren wollte. Für kleinere Unternehmen hatte die Initiative Ausnahmen vorgeschlagen.

Der Nationalrat sprach sich leider mit 110 zu 67 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen das Anliegen aus, das damit vom Tisch ist. Die EVP bedauert, dass das Anliegen nun vorerst nicht weiterverfolgt werden kann. Ein besserer Einbezug der Frauen in die Arbeitswelt wird auf Dauer nur gelingen, wenn sich auch die Väter stärker in der Kinderbetreuung engagieren können. Dies kann nur gelebt werden, wenn Teilzeitarbeit von Vätern (inklusive im mittleren und oberen Kader) gesellschaftlich und in der Wirtschaft akzeptiert ist.

Eine stärkere Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung könnte massgeblich dazu beitragen, dass weniger Frauen aus dem Arbeitsprozess aussteigen müssten. Sie könnten mit einem höheren Pensum weiterarbeiten und auch mehr Führungsfunktionen wahrnehmen.

Ein Anspruch auf Reduktion des Pensums wäre eine Massnahme gewesen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Elternteile spürbar zu fördern. Für das Bundespersonal gibt es eine solche Regelung bereits und die Erfahrungen damit sind durchwegs positiv.