Vorbehalte zur Polizeiverordnung

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Vorbehalte zur Polizeiverordnung

Die EVP hat Vorbehalte zur Polizeiverordnung und will diese mit zwei Anträgen an der Gemeindeversammlung vom 14. Juni anpassen. Der Abnahme der Rechnung und den angepassten Behördenentschädigungen für die Amtsdauer 2022-2026 wird einstimmig zugestimmt.

Die EVP begrüsst im Grundsatz die Totalrevision der kommunalen Polizeiverordnung, entspricht diese doch nicht mehr dem übergeordneten Recht. Zudem wird mit der Revision die Grundlage geschaffen, um mit örtlich und zeitlich begrenzten Videoüberwachungs-Einsätzen gezielt Vandalenakte an öffentlichen Einrichtungen einzudämmen. In verschiedenen Punkten beurteilt die EVP die revidierte Polizeiverordnung jedoch als zu rigoros. Die Mitglieder bedauerten zudem, dass kein einziger Vernehmlassungsvorschlag der EVP und auch kaum einer von anderen Parteien in die vorliegende Fassung aufgenommen wurde.
Die EVP wird daher zusammen mit den Grünen an der Gemeindeversammlung vom 14. Juni den Stimmberechtigten zwei Änderungsanträge unterbreiten:
Die neue Bestimmung des Artikels 20 der Polizeiverordnung, dass Campieren von Gruppen einer Bewilligung der Gemeinde bedürfe, und dies auch auf Privatgrund (!), greift in übertriebenem Mass in die Eigentumsfreiheit ein. Es kann nach Ansicht der EVP nicht angehen, dass künftig sogar eine Bewilligung der Gemeinde eingeholt werden muss, wenn Kinder einer Familie mit einigen Nachbarskindern im eigenen Garten ein Zelt aufstellen und draussen übernachten wollen. Zudem stellt das Verbot eine Diskriminierung von Fahrenden dar. Das Campingverbot auf privatem Grund soll deshalb aus der Verordnung gestrichen werden.
Der zweite Änderungsantrag betrifft das Verbot des Betriebs von Lautsprechern während der Ruhezeiten in Artikel 27 der Polizeiverordnung. Das würde bedeuten, dass auch der Betrieb von kleinen mobilen Musikboxen während der Woche ab 20:00 Uhr, am Samstag bereits ab 18:00 Uhr (!) und an Sonn- und Feiertagen sogar ganz verboten wäre und die Polizei entsprechend büssen und die Geräte sicherstellen müsste. Ein solches Verbot ist realitätsfremd, unverhältnismässig und schiesst über das Ziel der Sicherstellung eines guten Miteinanders im Dorf weit hinaus – ein Verbot des Betriebs von Lautsprechern während der Nachtruhe-Zeiten von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr wie bisher genügt absolut.